Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3595
VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297 (https://dejure.org/2024,3595)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2024 - 8 CE 23.2297 (https://dejure.org/2024,3595)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2024 - 8 CE 23.2297 (https://dejure.org/2024,3595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,3595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123, § 146; GG Art. 14; BGB § 1004; NWFreiV § 3, § 4
    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Entwässerung einer Gemeindestraße, Eigentumsstörung (verneint)

  • rewis.io

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Entwässerung einer Gemeindestraße, Eigentumsstörung (verneint)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.2017 - III ZR 465/15

    Wasserrecht in Bayern: Beseitigungsanspruch für eine Anböschung zur Verhinderung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Das vorliegende Eilverfahren bietet deshalb keinen Anlass zur Entscheidung, ob eine erhebliche Eigentumsstörung erst vorliegt, wenn sich der vor der Ausbaumaßnahme bestehende - ggf. vom Antragsteller seit längerer Zeit hingenommene - Grundstückszustand verschlechtert oder ob auf eine Verschlechterung des natürlichen Ursprungszustands abzustellen ist (vgl. BGH, U.v. 31.10.2019 - III ZR 64.18 - BGHZ 223, 317 = juris Rn. 16; U.v. 26.1.2017 - III ZR 465/15 - AUR 2017, 140 = juris Rn. 16).
  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13

    Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Nicht aufgezeigt wird, inwiefern die Straßenausbaumaßnahme dazu führen sollte, dass das im Entwässerungsgraben gesammelte Niederschlagswasser vermehrt auf Grundeigentum des Antragstellers überträte und diese vernässte; insbesondere eine Missachtung anerkannter Regeln der Straßenbautechnik und der Wasserwirtschaft bei der Bauausführung legt die Beschwerde nicht dar (vgl. auch BGH, U.v. 31.10.2019 - III ZR 64.18 - BGHZ 223, 317 = juris Rn. 16; U.v. 23.4.2015 - III ZR 397/13 - BayVBl 2015, 610 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 27.10.2023 - 7 B 10.23
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Denn für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot reicht es nicht aus, dass eine Beeinträchtigung des Dritten möglich erscheint; erforderlich ist vielmehr eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2023 - 7 B 10.23 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 8 ZB 19.1481 - ZfW 2020, 134 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84

    Streitigkeit um die deutsche Staatsbürgerschaft des Klägers - Voraussetzung für

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt die begründete Besorgnis voraus, der Anspruchsgegner werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Anspruchstellers eingreifen (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.1985 - 1 B 149.84 - juris Rn. 9; B.v. 10.1.2022 - 7 B 13.21 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 8 CE 21.2499 - BImSchG-Rspr. § 43 Nr. 28 = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 8 ZB 19.1481

    Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Denn für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot reicht es nicht aus, dass eine Beeinträchtigung des Dritten möglich erscheint; erforderlich ist vielmehr eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2023 - 7 B 10.23 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 8 ZB 19.1481 - ZfW 2020, 134 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Ob die landesrechtliche Regelung, die bis zum Inkrafttreten einer bundesrechtlichen Verordnung nach § 46 Abs. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 WHG weiter gilt (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 65), im Hinblick auf § 4 Abs. 1 Satz 1 NWFreiV ("nachteilige Wirkungen für andere zu verhüten") auch dem Schutz Dritter dient (allgemein zum Drittschutz im Wasserrecht vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris Rn. 31), kann dahinstehen.
  • VGH Bayern, 27.01.2023 - 8 CS 22.2500

    Erfolgloser Antrag auf Aufhebung bzw. Änderung der ursprünglichen Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Der Antragsteller hat auch keinen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung glaubhaft gemacht, mit der es der Antragsgegnerin vorläufig untersagt wird, Niederschlagswasser vom Straßenkörper auf sein Grundstück zu leiten (zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2023 - 8 CS 22.2500 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 10.01.2022 - 7 B 13.21

    Verantwortlichkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt die begründete Besorgnis voraus, der Anspruchsgegner werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Anspruchstellers eingreifen (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.1985 - 1 B 149.84 - juris Rn. 9; B.v. 10.1.2022 - 7 B 13.21 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 8 CE 21.2499 - BImSchG-Rspr. § 43 Nr. 28 = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 8 CE 21.2499

    Eilantrag gegen die Herstellung einer Erschließungsstraße durch Ausbau eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297
    Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt die begründete Besorgnis voraus, der Anspruchsgegner werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Anspruchstellers eingreifen (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.1985 - 1 B 149.84 - juris Rn. 9; B.v. 10.1.2022 - 7 B 13.21 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 8 CE 21.2499 - BImSchG-Rspr. § 43 Nr. 28 = juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht